Kinderschutz
Kinderschutz
Der Kinderschutz für minderjährige Kinder in Österreich ist durch verschiedene gesetzliche und organisatorische Maßnahmen gesichert. Die Rechte von Kindern sind im „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ und im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 verankert. Diese Rechte umfassen das Recht auf gewaltfreie Erziehung, Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung sowie das Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation für Kinder, die Opfer von Gewalt oder Ausbeutung werden.
Zusätzlich gibt es spezifische Konzepte – jede Schule hat ihr eigenes Kinderschutzkonzept - welches die Schutzbedürftigkeit von Kindern in den Fokus stellt. Anbei können Sie eine Zusammenfassung unseres Konzepts lesen.
Zusätzlich gibt es spezifische Konzepte – jede Schule hat ihr eigenes Kinderschutzkonzept - welches die Schutzbedürftigkeit von Kindern in den Fokus stellt. Anbei können Sie eine Zusammenfassung unseres Konzepts lesen.